- Prämienberechtigt sind alle natürlichen Personen. Der Werbende kann nicht minderjährig sein.
- Berücksichtigt werden Neuabschlüsse von unbefristeten Sparverträgen unter der Voraussetzung, dass die jährliche Sparleistung mindestens 300 Euro beträgt
- 50 Euro Prämie für den Werber kann ebenfalls nur gezahlt werden, wenn ein Sparplan vorhanden ist. Wenn dieser noch nicht besteht, finden wir gerne gemeinsam mit dir die passenden Sparform.
- Nachdem deine 3. Sparrate gebucht wurde, schenken wir dir 50 Euro.
- Hast du als Werbender bereits einen Sparplan, erhältst du deine Prämie, nachdem dein Homie seine 3. Sparrate gezahlt hat.
- Wir behalten uns vor, Werber von der Prämienzahlung auszuschließen, wenn Anzeichen von missbräuchlichem Verhalten vorliegen.
- Mitarbeiter der Volksbank Magdeburg sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige sind als Werber und Geworbene ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Bei der Prämie handelt es sich gem. §22 Nr. 3 EstG um sonstige Einkünfte. Diese sind pro Jahr bis zu 256 Euro steuerfrei. Überschreitest du diesen Betrag sind alle Prämien komplett steuerpflichtig und müssen bei deiner Steuererklärung mit angegeben werden.