Förderung von gemeinnützigen Zwecken (§52 AO, Abs. 2)
Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu unterstützen. Folgende Themengebiete sind als Förderung der Allgemeinheit anerkannt. Dahinter finden Sie jeweils konkrete Beispiele.
Förderung von mildtätigen Zwecken (§53 AO)
Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.
Beispiele: Spenden an Behindertenwerkstätten, Alten- und Pflegeheime, Diakoniestationen, Frauenhäuser
Förderung von kirchlichen Zwecken (§54AO)
Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.
Beispiele: Spende zur Anschaffung von Gebetsbüchern, Orgel, Kirchturmsanierung, Bau oder Umbau Gemeindehaus